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Rettungsschilder gemäß DIN 67 510-4 und BGV A8
Die Produkte sind gemäß DIN 67 510 von akkreditierten Prüfstellen getestet, entsprechen in allen erforderlichen Punkten den DIN-Forderungen und sind zur Sicherheitskennzeichnung nach BGV A8, DIN 4844 einsetzbar. Die BGV A8 war ursprünglich die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 92 / 58 EWG und bis zum Erscheinen der ASR 1.3 maßgeblich für die Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten. Die Kennzeichnung gemäß BGV A8 kann auch weiterhin für die Ergänzungskennzeichen (Nachrüstung) verwendet werden. Die BGV A8 wird aber in Kürze zurückgezogen. Neubauvorhaben sollten daher nicht mehr gemäß BGV A8 gekennzeichnet werden, sondern gemäß ASR A 1.3 (siehe Artikel 150499 Die unten im Bild aufgezeigten Ausführungen gibt es in zwei Größen und verschiedenen Materialien. Größen: - 300x150mm - 400x200mm Material: - AL = Alu nachleuchtend - FL = Folie selbstklebend Bei Bedarf an größeren Mengen bitte Preis anfragen.
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Wagner Sicherheitstechnik GmbH Sicherheits-Center am Kirschberg Käthe-Kollwitz-Str. 3 97218 Würzburg / Gerbrunn Mo-Fr: 8 - 17 Uhr Sa: geschlossen Telefon: 0931 / 7 05 88-29 / -0 Zentrale Telefax: 0931 / 7 05 88-88 Email: info@wagner-sicherheit.de oder verwenden Sie unser Online-Anfrageformular.
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