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Anders als die Abbildung sind unsere Modelle vorgerichtet für bauseitigen Halbzylinder -
Vorteil: Integration in Schließanlage Halbzylinder können wir Ihnen natürlich gerne gleich dazu liefern: Sie Artikel 12961 oder 12960 + versandkostenfrei innerhalb Deutschland + für Detailansicht bitte auf das Bild klicken Das Prinzip Der Türwächter wird so unter den Türdrücker der Tür montiert, dass er ein Betätigen verhindert und somit den Türdrücker oder den Treibriegel sichert. Die Tür läßt sich nur öffnen, wenn vorher der Türwächter zur Seite gedreht wird. Ein Pictogramm auf dem Türwächter und auf der Tür weist darauf hin, wie der Türwächter geschwenkt werden muß, damit er den Türdrücker freigibt. Er rastet dann in seiner Schrägstellung ein und kann nicht wieder unter die Klinke gesetzt werden. Gleichzeitig ertönt ein lauter akustischer Alarm (bis zu 105 dB/ 1m). Versorgung erfolgt durch 9V-Blockbatterie, daher keine Verkabelung notwendig. Das bedeutet: Die Tür kann bei Gefahr geöffnet werden, das Alarmsignal macht jedoch auf unbefugte Benutzung aufmerksam. Mit einem Schlüssel kann der verantwortliche Hausmeister, Techniker, etc. den Türwächter wieder zurückstellen und damit den Alarm beenden. Überwachung Einzelfreigabe Die Klinke kann nicht betätigt werden, da der Türwächter den Weg versperrt. Berechtigte Personen benutzen nicht die Klinke, sondern können mit dem Schlüssel die Schloßfalle öffnen und die Tür, ohne Alarm auszulösen, begehen. Notöffnung Dauerfreigabe Beim Schwenken nach rechts oder links rastet er fest ein und gibt den Betätigungsweg für die Klinke frei. Gleichzeitig ertönt ein Alarm. Bei 180° Ausschwenkung rastet der Türwächter auch ein; er gibt jedoch keinen Alarm und die Tür kann in dieser Stellung normal begangen werden Informationen zum Batteriegesetz: Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Dies wird durch folgenden Aufdruck auf Batterien verdeutlicht: Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Sie als Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, Batterien zurückzugeben. Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an der Verkaufsstelle zurückgeben. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte von darin enthaltenen Metallen (Hg = mehr als 0,0005 Masseprozent, Cd = mehr als 0,002 Masseprozent, Pb = mehr als 0,004 Masseprozent) besteht die Verpflichtung, Batterien entsprechend zu kennzeichnen. Hierbei werden folgende Abkürzungen verwendet: ?Cd" steht für Cadmium. ?Hg" steht für Quecksilber. ?Pb" steht für Blei.
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